Die Teenagerklappe

Das ist so bestürzend, bizarr und bescheuert, da bleibt mir die Spucke weg: Der US-Bundesstaat Nebraska hat die Einführung und vor allem rechtliche Regelung von Babyklappen auf den Weg gebracht. So weit, so wohl ganz sinnvoll gedacht.

Leider hat man vergessen, im Gesetz ein Höchstalter für die Kinder festzulegen, und anscheinend nutzen Eltern mit Nicht-Kleinstkindern diesen Umstand dazu, ihre schon etwas älteren Nachkömmlinge abzugeben.

Of the 34 children who have been dropped off at hospitals, officials said, not one has been an infant.

All but six have been older than 10, according to a Nebraska Department of Health and Human Services analysis.

Schreibt CNN. Und wir fragen uns stille oder nicht so stille, wie Menschen dazu kommen, ihre fünf- bis siebzehnjährigen Kinder einfach abgeben zu wollen. Sicher, Teenager möchte man gerne des Öfteren an die Wand klatschen, und fünfjährige Trotzkinder sind sicher kein Spaziergang; aber wie egal muß einem der Geisteszustand des eigenen Kindes sein, damit man in der Lage ist, es einfach in einem Krankenhaus abzugeben – und dafür in einem Fall extra von Florida nach Nebraska zu fliegen?

(Und dann kriecht die Frage im Großhirn umher, ob es bei solchen Eltern nicht besser für die Kinder ist. Und man bekommt ganz fiese, kulturpessimistische Anfälle.)

(via)

Darf ein Filmverleih JournalistInnen knebeln?

Abt. für Film, Medien

Die Älteren unter uns werden sich erinnern: Die Pressevorführungen von Krieg der Welten, diesem gräßlichen Tom-Cruise-Vehikel, durfte nur besuchen, wer vorher unterschrieb, die Kritik nicht vor einem bestimmten Datum zu veröffentlichen. Anders ausgedrückt: Ein Maulkorb.

Natürlich ist das nicht ungewöhnlich, auch für Literaturrezensionen gibt es meist Sperrfristen der Verlage – soweit ich weiß, werden diese aber nie mit ausdrücklichen Strafandrohungen und trullala verbunden. Jetzt ist es mal wieder soweit: Die meisten Sex and the City-Reviews werden wohl erst in einer Woche am 28. Mai eintrudeln.

Und unabhängig von der Frage, ob solche Knebelverträge auch etwas über die Qualität der (nicht) zu besprechenden Filme aussagen (ich vermute: leider ja), würde ich gerne wissen:

Dürfen die das? Und könnte man wirklich belangt werden, wenn man die Freiheit der Presse in Anspruch nimmt und seinen Text vorher publiziert?

Jedem sein 129a-Verfahren

Ich gestehe, zum wiederholten Male

Abt. für Berlinalia, Dinge, die von fern wie Politik aussehen

Ja, auch ich habe schon von “Gentrifikation” gesprochen, zuweilen auch, meine eigentliche Meinung verschleiernd, von “Gentrifizierung”. Ich habe laut darüber nachgedacht, daß politische und gesellschaftliche Entwicklungen der Gegenwart nicht immer nur positiv sind. Ich habe manches auch aufgeschrieben. Schlimmer noch: als Langzeitstudent und noch eingeschriebener Promovend sowie Besitzer einer Jahreskarte der öffentlichen Bibliotheken Berlins habe auch ich leichten und unauffälligen Zugang zu Bibliotheken, was mir womöglich beim Verfassen von Texten hilfreich sein könnte, die sich womöglich mit gesellschaftlichen Entwicklungen beschäftigen könnten. Ich fürchte sogar, auch wenn ich nicht protzen möchte, daß ich über die intellektuellen und sachlichen Voraussetzungen verfüge, die für das Verfassen vergleichsweise (naja, mehr oder minder) anspruchsvoller Texte nötig sind.

Wann kommt die Polizei?

Mehr Informationen entnehmen Sie bitte diesem offenen Brief und den zuständigen lokalen und überregionalen Medien.

Und dann unterzeichnen Sie bitte.

Ich warte ja noch auf Nachricht vom Finanzamt

Bei einem Bescheid zur Nachzahlung von 2,1 Milliarden Euro lohnt sich aber auf jeden Fall das Klagen – zumindest für den Rechtsanwalt:

Sein Honorar für den Brief an das Finanzamt berechnet sich gemäß der geltenden Gebührenordnung nach dem sogenannten Streitwert; in diesem Fall wären das mehr als 2,5 Millionen Euro plus Mehrwertsteuer.

Bild kennt die Zukunft der Bewegung

Abt. für Dinge, die von fern wie Politik aussehen, Medien

Bild “berichtet”:

Gegen zehn Steinewerfer von Rostock wurde Haftbefehl wegen schweren Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung erlassen (BILD berichtete).

Und weiß jetzt schon:

Noch in dieser Woche werden sie vor Ort verurteilt!

Da fragt sich schon, wozu man sich hierzulande eigentlich noch die Mühe von Gerichtsverhandlungen macht, wenn Bild sowieso alles besser und vorher weiß.

(Zur Gewaltfrage und u.a. Heiner Geißler übrigens unbedingt Meow! lesen. Zum “grünen Block” Indymedia. Etc.)

Eine Gefahr für unsere Grundrechte

Abt. für Dinge, die von fern wie Politik aussehen

flickr-Photo

Ich denke, die Ergebnisse der Umfrage sind eindeutig … Sonst noch was, Du rechtloses Objekt?

(via)

Update: Herr abundant weist mich auf diesen Artikel hin.

Eine Überprüfung ergab: Die Umfrage wurde von außen manipuliert. Doch auch streng bereinigt bleibt das Ergebnis sehr eindeutig.

Impressumspflicht für SMS

Na, ganz so weit sind wir noch nicht, aber als Reaktion auf diese Meldung schrieb mir Kollege O.:

Ich schick Dir SMSen fortan auch nur noch mit komplettem Header inkl. USt-ID und Rechtsbehelfbelehrung sowie Haftungsausschluss …

Hier wird gezeigt, wie’s z.B. gehen kann. (Heise-Nachricht ursprünglich bei Herrn B. gefunden. Dort fiel mir auch dies noch in die Hände. Und weiter…)

Das alte Rein-Raus-Spiel

Abt. für Dinge, die von fern wie Politik aussehen

“Freiwillige Ausreise” ist das Unwort des Jahres 2006 – eben das, was man aus den “Ausreisezentren” gerne macht. (Das hatten wir schon.)

Gerne ausgereist wäre übrigens Murat Kurnaz zumindest aus Guantanamo, wo ihn die US-Regierung festhielt, die ihn allerdings anscheinend gerne wieder nach Hause schicken wollte. Allerdings scheint die rot-grüne Bundesregierung tief in die (wider)rechtliche Trickkiste gegriffen zu haben, um Kurnaz nicht wieder nach Deutschland lassen zu müssen. Warum auch immer.

Wenn die Vorwürfe gegen Rot-Grün auch nur zum Teil stimmen, sollte nicht nur Frank-Walter Steinmeier die Konsequenzen ziehen. Selbst wenn Kurnaz nicht deutscher Staatsbürger war und ist: Wer sich aktiv daran beteiligt, einen Unschuldigen länger als unbedingt nötig in einem Folterloch der USA sitzen zu lassen, ist als Minister oder auch nur im Dunstkreis der Regierung nicht tragbar.

Dringend nachgereicht werden muß in der Tat: Die Empörung der Öffentlichkeit.

Zitatrecht und Bilder

Abt. für Internet & Blogdings

Unbedingt lesenswert: Anläßlich der Abmahnung von Blogs und Foren durch Apple wegen der Berichterstattung über das iPhone (präziser: darüber, wie Dritte die Benutzeroberfläche des iPhone kopiert haben) diskutiert Arne Trautmann im Law-Blog die Frage, inwieweit im deutschen Recht das Zitatrecht (auf dem Weg über das Grundrecht auf Meinungs- und Pressefreiheit) erlaubt, Bilder von Dritten zu verwenden. Das ist zwar wahrscheinlich zu allgemein, um sich damit immer auf der sicheren Seite zu wähnen, ist aber als Orientierungshilfe für die eigene Blogarbeit eine große Hilfe.

(via)

Justiztourismus

Eigenmaechtig berichtet

Es gibt neues im Fall des aus China vor Gericht geladenen Weblogs: Thomas Knüwer hat die Klageschrift und zitiert großflächig u.a.:

Ausserdam hat der 3. Beklagte hat das ohne tatsaechliche Grundlage eigenmaechtig berichtet und beurteilt dass der Klaeger hemmungslos das Patent vonden 1.und 2. Beklagten geklaut. Die Handlung hat das Unternehmensansehen und den Handelsruf des Klaegers auch stark schaedigt.

Haben eigentlich Rechtschreibung und Grammatik Einfluß auf die Gültig- und Wirksamkeit juristischer Schriften? Julistischel Schliften? Oder ist der Handelsruf so stark schaedigt, daß die sich keineN ordentlicheN ÜbersetzerIn mehr leisten konnten?

Sack Reis, zugestellt vom Amtsgericht Berlin-Mitte

Das bisher eher unbedeutende kleine Berliner Autoblog autoregional.de ist vor ein chinesisches Gericht vorgeladen worden; Grund war die Berichterstattung über einen chinesischen Bushersteller, die sich wiederum auf einen Spiegel-Artikel bezog, nach dem dieser Hersteller Busse von MAN kopiert.

Die Post kam anscheinend vom Amtsgericht in Berlin-Mitte, das wohl im Auftrag des chinesischen Gerichtes gehandelt hat. Auf welcher rechtlichen Grundlage das geschehen ist und was jetzt weiter passieren kann/wird/muß, fragt sich wohl nicht nur das Abmahnungs-Blog, wo ich auf die Geschichte gestoßen bin. Könnte die chinesische Gerichtsbarkeit Einfluß auf deutsche Blogeinträge nehmen, hätte dies zweifellos gravierende Folgen für die Meinungsfreiheit in der Blogosphäre – dann wären ja auch z.B. china- (oder, um ein anderes Beispiel zu nehmen, Putin-)kritische Beiträge betroffen, die nach deutschem Recht von der Meinungsfreiheit geschützt wären. Das kann ich mir, ehrlich gesagt, nicht vorstellen. Im Lawblog wird schon diskutiert.

Und auch Spiegel Online berichtet; sie wird’s ja vielleicht auch bald betreffen.

Gnadenloses Verlinkungsverbot

Abt. für Internet & Blogdings, Parallelgesellschaften

Es ist ohne unsere Ausdrückliche schriftliche Zustiemung jedem absolut untersagt diesen Blog zu verlinken.

Bei einer Missachtung dieser Vorschrift werden wir sämtliche zu Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten gnadenlos anwenden.

Eine Verlinkung gegen unseren Willen verletzt unter anderem unser im Grundgesetz verankertes Recht auf Informelle Selbstbestimmung.

Art. 2 Abs. 1 in Verb. mit Art. 1 Abs. 1 (GG) (Persönlichkeitsrecht)
→ Jeder Mensch hat das Recht auf informelle Selbstbestimmung und somit die Befugnis grundsätzlich selbst über Preisgabe, Einsatz bzw. Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.

Daran halte ich mich gerne. So’n Schmu will ich gar nicht verlinken… und bin gespannt, ob da irgendwann auch Substantielles kommt. (Wohl eher nicht.)

Und es heißt immer noch informationelle Selbstbestimmung. Wirklich.

Aus Lust und Liebe zur Musik

Da schließe ich mich Thomas an: Johnnys Offener Brief an Musikschaffende kann ich nur unterschreiben (wenn ich könnte).

Die Welle schwappt weiter

Abt. für Internet & Blogdings

und sie ist sehr, sehr finster: auch hessi/Stefan Walter wird abgemahnt.

Und wieder scheint jemand dieses Blogdings nicht so ganz zu verstehen:

Die Anmeldung und Bewerbung Ihrer privaten Homepage unter dem Suchbegriff “f.” bei Suchmaschinen ist rechtswidrig. Wir fordern die Beseitigung der Einträge unter dem Suchbegriff “f.”. [...]
Gleichzeitig informieren wir Sie darüber, dass wir uns auch an Google Deutschland wenden, um die Gründe für das Ranking ihrer privaten Seite auf Platz 2 der Trefferliste zu erfahren. [...]
Schon Ihre Einleitung macht keinen Hehl daraus, dass in diesem Weblog Beiträge rein negativer Natur niedergeschrieben werden sollen: [...]
Ihre Seite verfolgt hier nicht den Zweck, neutral über Erfahrungen zu diskutieren, sondern ausschließlich das Ziel, Negativberichte über f. zu veröffentlichen und andere Konkurrenzunternehmen zu empfehlen. [...]
Potentielle positive Beiträge würden so weit unten verschwinden, dass die meisten Lesern sie gar nicht mehr zu Gesicht bekämen.

Vielleicht lernen sie ja ein bißchen was, wenn sie Google kontaktieren… aber den Streitwert auf eine Viertelmillion zu setzen, ist schon milde happig.

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