Natürlich hat die Petition Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten ein Imageproblem. Denn oberflächlich wendet sie sich gegen eine Initiative, die u.a. von Familienministerin von der Leyen gestartet wurde, um den Zugriff auf Internetseiten zu sperren, die Kinderpornographie anbieten. Dagegen kann man ja eigentlich nicht sein.
Ist ja auch niemand. Man darf aber bestreiten, ob die “Stoppschilder im Internet” das erwünschte Ziel wirklich erreichen, oder ob sie nicht reiner Aktionismus sind, die nur den Blick auf Verbrechen zustellen, aber weder die Täter verfolgen noch die Kinder schützen – geschweige denn daß sie, was ja konsequent wäre, zum Abschalten der fraglichen Seiten führten.
Ich muß das hier nicht mehr ausführlich auseinanderdividieren. Die Argumente sind bereits mehrfach und ausführlich dargelegt worden; wer will kann sie bei heise.de (vor allem zum technischen Hintergrund; aus der c’t 9/2009) und bei Don Dahlmann (vor allem zu den politischen Argumenten) nachlesen.
Inzwischen geben auch die IT-Provider zu bedenken, daß die derzeit diskutierten Lösungen doch mindestens problematisch sind:
Prinzipiell hält es der [IT-Branchenverband] Bitkom nach wie vor für dringend geboten, die im Raum stehenden Web-Blockaden über ein Spezialgesetz zu realisieren. Damit könne deren “Ausnahmecharakter” unterstrichen und deutlich gemacht werden, dass es sich wirklich um eine abschließende Regelung ohne die vielfach geforderten Möglichkeiten für Ausweitungen etwa auf Seiten mit illegalen Glücksspielen oder rechtswidrig angebotenen urheberrechtlich geschützten Werken. Die gewählte Verankerung im Telemediengesetz (TMG) führe dagegen zu Systembrüchen und lasse aufgrund dessen “Querschnittscharakter” befürchten, “dass das Instrument künftig für weitere Inhaltskategorien fruchtbar gemacht werden soll”.
Daß diese ja auch von anderen bereits geäußerte Sorge nicht unberechtigt ist, wird schon allein daran deutlich, daß Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, die bis vor kurzem noch vor einer Ausweitung der Sperrlisten warnte, nun “eine Ausweitung auf illegale Angebote geschützter Werke zumindest nicht komplett” ausschließen mag.
Ein Bruch des Urheberrechts ist, das sollte man vielleicht doch noch einmal vorsichtig anmerken, im Verhältnis zur Erstellung und Verbreitung von Kinderpornografie eine eher triviale Straftat, bei der letztlich vor allem finanzieller Schaden entsteht, aber keine Menschen direkt zu Schaden kommen. Auf jene Straftat mit der gleichen Keule zuzuschlagen wie auf diese, ist schon ziemlich übertrieben.
Denn um eine Keule handelt es sich: Die eingangs erwähnte Petition richtet sich ja gerade dagegen, daß die “Sperrliste” vom Bundeskriminalamt erstellt wird, geheim bleibt und durch keine richterliche Instanz (geschweige denn eine kritische Öffentlichkeit) geprüft werden kann oder darf. Lorenz Maroldt kommentiert das im revolutionärer Umtriebe wohl unverdächtigen Tagesspiegel mit den Worten:
Eine ungeheure Aussicht: staatliche Behörden, die unkontrolliert zensieren.
Die geplante Sperrliste rührt an den Grundfesten unserer Verfassung, am Rechtsstaat, an der Gewaltenteilung: wenn das Ansurfen einer gesperrten Seite auch noch zur Umkehrung der Unschuldsvermutung führt, dann wird der Ankläger, der den Straftatbestand selbst geschaffen hat, also eine Seite auf die Sperrliste gesetzt hat, gleich noch zum Richter, der zumindest eine Vorverurteilung beschließt.
Man kann das auch Polizeistaat nennen.
Was mich nun an den Reaktionen der KoalitionspolitikerInnen aufregt, ist die Blasiertheit, mit der sie die Argumente der GegnerInnen ihrer Initiative “gegen Kinderpornographie” nicht einmal zur Kenntnis nehmen. Man nehme nur Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, noch immer ziemlich frisch gebackener Wirtschaftsminister, der vorgestern in der Tagesschau zu Wort kam (via):
Es macht mich schon sehr betroffen, wenn pauschal der Eindruck entstehen sollte, dass es Menschen gibt, die sich gegen die Sperrung von kinderpornographischen Inhalten sträuben. Das ist nun wirklich einer der wichtigsten Vorhaben in vielerlei Hinsicht.
(Man muß die Worte schon ein wenig auf Zunge und Großhirnrinde bewegen, um das zu verstehen: Es macht ihn betroffen, wenn der Eindruck entstehen sollte? Warum verstärkt er ihn dann? – Abgesehen davon, daß er, was nun wirklich an Beleidigung grenzt, insinuiert, die UnterzeichnerInnen der Petition wollten den Zugang zu Kinderpornografie nicht erschweren.)
Viel häufiger aber als solche sprachlichen und inhaltlichen Blasen werden nun moralische Bekenntnisse abgegeben, die Gegner der Sperrung als Gegner der Zivilisation brandmarken wollen oder sich darüber empören, man müsse ja die Kinder schützen!
Aber mal ganz im Ernst: Wenn sich die PolitikerInnen der Koalition zu schade sind, sich mit den Argumenten der Gegenseite zu beschäftigen, und nur mit emotionalen bis verleumderischen Appellen und Verallgemeinerungen reagieren, dann brauchen wir diese unsere RepräsentantInnen nicht. Da kann ich mich, um’s mal polemisch zu sagen, auch von jenen regieren lassen, die sich emotional von der Bild-Zeitung fernsteuern lassen.
PolitikerInnen, die Argumente nicht zur Kenntnis nehmen und nur von Emotionen reden, machen genau den Job nicht, für den sie gewählt und von uns bezahlt werden: Sich gründlich und ernsthaft mit Themen auseinanderzusetzen und nach bestem Wissen und Gewissen zu wichtigen Fragen Entscheidungen zu treffen, die mit einer rechtsstaatlichen, freiheitlichen Demokratie in Einklang zu bringen sind.
(Auch noch bei Netzpolitik: Ein Hintergrundtext zur Frage, inwieweit die Netzsperren ein probates Mittel seien, um gegen Kinderpornografie vorzugehen.)

