Die Älteren unter uns werden sich erinnern: Die Pressevorführungen von Krieg der Welten, diesem gräßlichen Tom-Cruise-Vehikel, durfte nur besuchen, wer vorher unterschrieb, die Kritik nicht vor einem bestimmten Datum zu veröffentlichen. Anders ausgedrückt: Ein Maulkorb.
Natürlich ist das nicht ungewöhnlich, auch für Literaturrezensionen gibt es meist Sperrfristen der Verlage – soweit ich weiß, werden diese aber nie mit ausdrücklichen Strafandrohungen und trullala verbunden. Jetzt ist es mal wieder soweit: Die meisten Sex and the City-Reviews werden wohl erst in einer Woche am 28. Mai eintrudeln.
Und unabhängig von der Frage, ob solche Knebelverträge auch etwas über die Qualität der (nicht) zu besprechenden Filme aussagen (ich vermute: leider ja), würde ich gerne wissen:
Dürfen die das? Und könnte man wirklich belangt werden, wenn man die Freiheit der Presse in Anspruch nimmt und seinen Text vorher publiziert?
