Es gibt neues im Fall des aus China vor Gericht geladenen Weblogs: Thomas Knüwer hat die Klageschrift und zitiert großflächig u.a.:
Ausserdam hat der 3. Beklagte hat das ohne tatsaechliche Grundlage eigenmaechtig berichtet und beurteilt dass der Klaeger hemmungslos das Patent vonden 1.und 2. Beklagten geklaut. Die Handlung hat das Unternehmensansehen und den Handelsruf des Klaegers auch stark schaedigt.
Haben eigentlich Rechtschreibung und Grammatik Einfluß auf die Gültig- und Wirksamkeit juristischer Schriften? Julistischel Schliften? Oder ist der Handelsruf so stark schaedigt, daß die sich keineN ordentlicheN ÜbersetzerIn mehr leisten konnten?
