Der Berliner Kurier berichtet von Anrufen der Barmer Ersatzkasse, bei denen mit HIV infizierte Versicherte gefragt wurden, bei dem sie sich angesteckt hätten.
“Wir prüfen nur, ob wir als Kasse für die Kosten zuständig sind”, sagt eine Mitarbeiterin der Kasse. “Es wäre ja möglich, dass sich ein Kunde bei Ausübung des Berufs oder bei einem Unfall infiziert hat, dann müssten wir nicht bezahlen.”
Allerdings scheint man sich beim Kurier mehr über die Form (Telefonat) aufzuregen denn über die Tatsache – dabei fragt bei einer Grippe ja auch niemand, wie und wo man sich angesteckt habe.
Offensichtlich will die Kasse Kosten loswerden – HIV-Behandlung ist teuer. Problematisch ist natürlich die Möglichkeit, daß die Barmer anfangen könnte, Regreßansprüchen gegenüber Dritten (also “den Ansteckenden”) geltend zu machen – ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Kriminalisierung von HIV-Positiven. (Ja, natürlich ist die bewußte Infektion eines Menschen mit einer tödlichen Krankheit eine Straftat. Geschenkt. Aber das herauszufinden, ist sicher nicht Aufgabe einer Krankenkasse.)
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